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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) - Informationen für private Haushalte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt
1. Informationen zur Entsorgung und Recycling
Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll! Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Ressourcen, die in Recyclingverfahren wiedergewonnen und wiederverwendet werden können. Außerdem enthalten sie aber auch Schadstoffe, die keinesfalls in die Umwelt gelangen dürfen. Du bist dazu verpflichtet, deine Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben.
2. Bedeutung des Symbols "durchgestrichene Mülltonne"
Die „durchgestrichene Mülltonne auf Rädern“ auf deinen Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen. Sie finden das Symbol entweder auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung.
In der Nähe des Mülltonnen-Symbols finden Sie die Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.
3. Batterien und Akkus
Batterien und Akkus, die in Geräten nicht fest verbaut sind, sollten aus Sicherheitsgründen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen und getrennt entsorgt werden. Nutze für die Rückgabe von Batterien, Akkus und Lampen die in den kommunalen Sammelstellen oder in dem Handeln kostenlos Sammelboxen. Klebe bei Lithiumbatterien die Batteriepole ab, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
Weitere Rücknahmestellen findest du außerdem hier.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Rücknahme von Kleingeräten
Kleine Altgeräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern kannst du in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei an einer Rücknahmestelle in deiner Nähe abgeben. Die nächste Rücknahmestelle findest du außerdem hier.
Rücknahme von Fahrrädern
Du kannst dein ausgedientes Altgerät kostenfrei an einer anderen Rücknahmestelle in deiner Nähe abgeben. Die nächste Rücknahmestelle findest du außerdem hier.
6. WEEE-Informationen für Endnutzer
Wir versichern, dass bei uns angebotene Elektro(nik)geräte von ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG bei der Stiftung EAR registrierten Herstellern stammen. Kontrollkriterium hierfür ist die sogenannte WEEE-Nummer. Als reine Vertreiber berufen wir uns auf die ordnungsgemäße Registrierung bei der Stiftung EAR des Herstellers. Die WEEE-Nummern der Hersteller lassen sich im Verzeichnis der Stiftung EAR hier recherchieren.
Fahrrad-xxl.de hat die Deutsche Handelskammer in Österreich (DHK) beauftragt und bevollmächtigt sämtliche übertragbaren Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung 2014, der Elektroaltgeräteverordnung sowie des Batterienverordnung und die damit im Zusammenhang stehenden Pflichten nach der AWG 202 zu erfüllen.