Fahrradlampe nach StVZO notwendig?
Dies kommt darauf an, welche Art von Fahrrad du fährst. Rennräder mit einem Gesamtgewicht von bis zu 11 Kilogramm benötigen keine fest verbaute Fahrradbeleuchtung. Alle anderen Fahrräder müssen nach der StVZO die folgenden Beleuchtungskriterien erfüllen: Aktive Beleuchtungselemente:
- weißer funktionstüchtiger Scheinwerfer vorn
- roter funktionstüchtiger Rückstrahler hinten
- Energieversorgung über Batterie oder Dynamo
Passive Beleuchtungselemente:
- weißer Reflektor vorn
- roter Reflektor hinten
- zwei seitlich reflektierende Elemente in den Laufrädern (Katzenaugen) oder Reflektor streifen auf den Seitenwänden der Reifen
- pro Seite zwei Reflektoren an den Pedalseiten
Eine Übersicht über diese Regeln findest du in unserer extra dafür angelegten Beratungsseite zum Thema StVZO konforme Fahrradbeleuchtung.