E-Bike Umbau & ModifikationDas geht beim E-Bike Umbau

Was ist von E-Bike Nachrüstkits zu halten?

Nachrüstsätze sind mit Bedacht zu wählen. Beim Nachrüsten eines Motors ist das Problem, dass die Fahrradhersteller das Rad nicht für den Betrieb mit einem Motor ausgelegt haben. Somit können verschiedene Bauteile den neuen Anforderungen eventuell nicht standhalten. Sobald man einen Motor nachrüstet, wird man selbst zum Hersteller des Rades. Hinzu kommt, dass hochwertige Nachrüstsysteme preislich gegenüber einem neuen Pedelec in der Regel unrentabel sind. 

Was ist mit Tuningmöglichkeiten für mein E-Bike?

Wir raten dringend vom Einbau der erhältlichen Tuningbausätze ab. Durch den Einbau erlischt die Gewährleistung des Herstellers. Des Weiteren wird das Fahrrad zum Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Man fährt also ohne Versicherungsschutz. (Straftat, kann mit Freiheitsentzug bis 1 Jahr oder hohe Geldbuße sowie Führerscheinentzug geahndet werden.) Rein optische Veränderungen sind hingegen erlaubt.

Darf ich Bauteile an meinem E-Bike beliebig umbauen?

Bauteile am E-Bike modifizieren

Ja, bei zulassungsfreien Pedelecs darf man als Endverbraucher alles, außer Antriebskomponenten, beliebig den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Anders ist es bei S-Pedelecs geregelt. Hier ist die Freigabeliste für Umbauten des jeweiligen Herstellers gefragt. 


Haibike / Winora beispielsweise gibt offiziell folgende Informationen (Stand 08/2016):


Nur mit Originalteilen ersetzt werden dürfen:
  • Rahmen
  • Gabel
  • Bremsanlage
  • Motoreinheit
Nur mit ausdrücklicher Freigabe der Winora-Staiger GmbH geändert werden dürfen:
  • Reifen
  • Lenker
  • Vorbau
  • Schaltung
  • Kettenblatt
  • Strahler
  • Spiegel
  • Frontscheinwerfer
  • Rücklicht
  • Sattelstütze
  • Seitenständer Felgen/Naben/Laufräder
  • Nummernschildhalter
Ohne Freigabe und somit frei geändert werden dürfen:
  • Griffe
  • Schalthebel
  • Sattel
  • Sattelstützklemmring
  • Kette
  • Steuersatz
  • Kurbel
  • Schlauch
  • Batterie (alle kompatiblen Bosch „Frametype“ - Batterien möglich) Klingel Gepäckträger (max. +15 % der Abmessungen des Originals, Position Kennzeichenhalter muss erhalten bleiben)
  • Schutzblech (muss nach EN14764 gefertigt und fest am Rahmen montiert sein und in den Abmaßen mit dem Original +/- 15 % übereinstimmen)
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